Erinnern Sie sich? Am 31.1.2020 fand eine Veranstaltung zum Thema Photovoltaik in Finsing/Eicherloh statt in dem auch die Problematik des „Solardeckels“ besprochen wurde und Dr. Horn alle aufgefordert hat, die Petition zu dessen Abschaffung zu unterzeichnen.

Berechnungen der Solarwirtschaft zufolge wird in Deutschland bereits im Juni der Ausbau die 52GW Marke überschreiten.

Eigentlich ein Grund zu feiern denn es zeigt, wie gut PV Anlagen von Bauherren und Investoren angenommen werden. Ein weiterer Grund zu feiern ist, dass der Anteil der Solarenergie an dem Energiemix in Deutschland stetig zu nimmt. Das ist ein wichtiger Beitrag wenn Deutschland das Ziel der Co2-Reduzierung einhalten will. Außerdem ist Sonnenlicht nun wirklich die sauberste Form der Energie die wir haben (Übrigens zähle ich Windkraft auch zur Energie aus Sonnenlicht, denn ohne Wind, ohne Temperaturdifferenzen durch Sonneneinstrahlung gibt es keine Windkraft.)

Klar bin ich auch für eine Abschaffung des PV-Deckels. Allerdings ist meine Begeisterung etwas (nur ein klein wenig) gedämpft weil es ohne Förderung nicht zu funktionieren scheint und weiterhin der Tropf des EEG notwendig ist um einen Ausbau nachhaltiger Energiegewinnung zu forcieren.

Gut und wichtig ist, dass der Ausbau der Solarenergie vorangetrieben wird. Wenn es sein muss auch mit Förderprogrammen. Das hat erste Priorität.

Schade und enttäuschend sind die Tricks mit denen manche Politiker ihre Regeln sozusagen huckepack oder sagen wir hinterrücks in die Vertragswerke einschleusen und als Bedingungen für eine Zustimmung verknüpfen. Die Abstandsregelung hat nichts, aber schon auch gar nichts mit dem Ausbau der PV Anlagen zu tun. trotzdem war der Wegfall des PV-Deckels in Gefahr da die CDU/CSU nur zugestimmt hat, wenn die Abstandsregelung teil der EEG Novelle ist. Als Ingenieur sind mir solche „Mauscheleien“ zuwider. Die Abstandsregelung ist ein Aspekt der Planung und hat nichts mit der Einspeiseförderung zu tun.

Jetzt scheint es so weit zu sein.

Gut erklärt wird der Solardeckel auf der Internetseite der „Clearingstelle EEG|KWKG.

Der sog. Solardeckel nimmt Bezug auf § 49 Abs. 5 EEG 2017. In diesem ist, vereinfacht gesagt, geregelt, dass für Solaranlagen kein Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht, wenn das Gesamtausbauziel von 52 GW installierter Leistung von Solaranlagen deutschlandweit überschritten worden ist. Der anzulegende Wert für die EEG-Vergütung verringert sich für diese Anlagen auf null.

Clearingstelle EEG|KWKG

Der Sockel wird abgeschafft

Die Regierungskoalition hat sich geeinigt: Der Solardeckel fällt und die Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung regeln die Bundesländern in den Bauordnungen. Zudem plant die Bundesregierung die Absenkung der EEG-Umlage mit Steuergeldern.

Erneuerbare Energieen

Stellungnahme des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. zum möglichen Durchbruch bei den Verhandlungen zur künftigen Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland und zur Einigung zur Standortausweisung künftiger Windparks

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Nach Berechnungen des BSW könnte die bei einer installierten Photovoltaikleistung in Höhe von 52 Gigawatt greifende Förderbeschränkung andernfalls bereits im Juli 2020 erreicht werden. Bei einem Ausbleiben der Entdeckelung würde sich der Solarmarkt in Deutschland nach Einschätzung des BSW mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft anrichten. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden.

Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Hintergrundinfos:

https://www.erneuerbareenergien.de/kein-solardeckel-aber-huerden-fuer-die-windkraft vom 20.9.2019

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